+41 79 305 16 65

Der Zufall wollte es, dass ich beim Unterschriften sammeln an der Eichstrasse 26 in Cham auf die Waldohreulen aufmerksam gemacht wurde. In kurzer Zeit habe ich viel über Eulen erfahren und gelernt. Das Jagdgesetz verbietet ein vertreiben der geschützten Wildtiere in angestammten Gebieten. 4 Eulen haben hier seit 4 Jahren das Winterquartier eingerichtet. 

2022-03-15 Einsprache gegen die Antenne Zugerstr.78 in Cham zum Schutz der Eulen

Am 23. Juni hat die Swisscom ein neues Stadortdatenblatt eingereicht. Einsehbar in der BAU Abteilung in Cham.  
2022-06-21 neues Standortdatenblatt

Am 18.10.2022 schickt mir die Gemeinde Cham einen eingeschrieben Brief mit 3 Dokumenten von SBB und dem Kanton:
Die Sicherheitstechnik der SBB darf nicht gestört werden. Die SBB kommuniziert mit 2G neu auch mit 3G und der UMTS Technik. Die SBB verlangen spätestens 3 Monate nach der Inbetriebnahme eine Kontrollmessung. D.h. es darf 3 Monate 5G betrieben werden mit der Gefahr, dass die Sicherheitstechnik der SBB gestört werden kann. Ist das erlaubt? 
Das Problem ist, dass die SBB genau zwischen der Antenne und dem Cramer Fussweg durchfährt. Auf dem Chamer-Fussweg hat es zeitweise Heerscharen von Fussgängern und Velofahren. Die meisten wohl mit aktivem Handy. 

2022-10-18 Brief von Gemeinde an mich
2022-03-22 25.3.22 Brief von SBB an Kanton
Standortbeurteilung von Kanton Amt für Umwelt
2022-09-23 Kanton bewilligt der Gemeinde die Antenne

Ob die Menschen geschädigt oder die Waldohreulen vertrieben werden wird nicht behandelt. Die WHO, der Bund, das BAFU und zuletzt der Kanton behaupten einfach, dass die NISV Grenzwerte für alle Lebewesen unschädlich sind. Die ganze 5G Technik ist jedoch ein Experiment und noch nicht Langzeiterprobt. Unsere Zellen arbeiten alle mit elektrischen Signalen, jedoch die 5G Technik induziert wesentlich höhere Spannungsspitzen in die äusseren Zellen aller Lebewesen, auch in die der Pflanzen. Die NISV berücksichtigt nur die Erwärmung (Mittelwertbildung) der oberen Hautschichten, nicht die Störung der Zellfunktion durch die Elektromagnetischen Spannungsspitzen, welche  mehrfach höher sind als der gesetzliche NISV Grenzwert. So wird die Verantwortung immer nach oben abgeschoben bis zum Schluss zum Verein, der die WHO berät und ein beschränktes Haftungsvermögen hat. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis endlich eine Schädigung auf Zellebene von der offiziellen Wissenschaft akzeptiert wird. Wer ist dann haftbar? Die Gemeinderäte, die den Antennenwald bewilligen mussten? 

Beilagen:
B1 Biologische Wirkung von Funksignalen auf Insekten
B2 Unerklärlicher Insektenrückgang in Naturschutzgebieten (Zuger Zeitung Bruno Knellwolf)
B3 Mein Leserbrief zu Bruno Knellwolfs Zeitungsbericht

Die Eule, das Symbol der Wahrheit

Folgende Fotos sind von Josef Marfurt aus Abtwil: Bitte beachtet sein Copyright
Nicht an Zeitungen und Presse veröffentlichen oder ihn vorher fragen. 

Ein kleiner Gegenwind bläst dem UHU die Ohren auf


In der Abendsonne, Aussage von Josef Marfurt


Tolle Krallen und wie sie die Ohren anlegen kann!